Die Mietpreisbremse begrenzt in bestimmten neuen Mietverhältnissen die zulässige Anfangsmiete. Sie gilt in Berlin bis Ende 2029. Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte sowohl die Regel als auch ihre Ausnahmen kennen.
Die Verlängerung bedeutet nicht, dass für jede Berliner Wohnung dieselbe Grenze gilt. Entscheidend ist, was die Regel umfasst, welche Ausnahmen bestehen und was für die konkrete Wohnung zu prüfen ist.
Was die Mietpreisbremse regelt
In einem ausgewiesenen Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ganz Berlin ist weiterhin als solches Gebiet ausgewiesen. Zur Einordnung der konkreten Wohnung dient der Berliner Mietspiegel, der ihre Eigenschaften berücksichtigt.
Die bundesrechtliche Ermächtigung wurde 2025 verlängert. Berlin hat die Stadt durch eine neue Verordnung ab dem 1. Januar 2026 erneut als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die Berliner Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
„Die Mietpreisbremse gilt weiter. Ihre Ausnahmen sind ebenso wichtig wie die Grundregel.“
Indexmietverträge: Worauf Sie achten sollten
Ein Indexmietvertrag knüpft spätere Mietanpassungen an den Verbraucherpreisindex. Er unterscheidet sich von einer Staffelmiete, bei der künftige Erhöhungen im Voraus festgelegt sind. Fragen Sie, welche Vertragsart angeboten wird, und lassen Sie sich die betreffende Klausel vor der Unterschrift erklären.
Vor der Unterschrift
Prüfen Sie die Anfangsmiete und die Regelung für spätere Erhöhungen getrennt. Ist etwas unklar, lassen Sie den konkreten Vertrag beurteilen, statt sich auf eine allgemeine Faustregel zu verlassen.
Wo andere Grenzen gelten können
Ausnahmen und Sonderregeln sind genauso wichtig wie die allgemeine Grenze. Prüfen Sie insbesondere:
- Neubauten , die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Ein Teil des gehobenen Berliner Angebots fällt in diese Kategorie.
- Umfassend modernisierte Wohnungen, wenn die Modernisierung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
- Eine höhere Vormiete , die unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einer Neuvermietung zulässig bleiben kann.
Diese Unterschiede können die zulässige Anfangsmiete erheblich beeinflussen. Alter und Vermietungsgeschichte der Wohnung sind wichtig. Fragen Sie, welche Regel für das konkrete Angebot gilt.
Wenn die Miete zu hoch erscheint
Wenn Sie vermuten, dass die vereinbarte Miete die zulässige Grenze überschreitet, können Sie dies überprüfen und gegebenenfalls beanstanden lassen. Dazu müssen Sie selbst tätig werden. Hilfreich sind:
- Eine formgerechte Rüge gegenüber dem Vermieter, möglichst mit Bezug auf den aktuellen Mietspiegel.
- Nachweise zur ortsüblichen Vergleichsmiete für die betreffende Wohnung.
- Unterstützung durch einen Mieterverein oder qualifizierte Rechtsberatung, insbesondere wenn ein Streit über die zulässige Miete entsteht.
Zeitpunkt und Form der Rüge können Rückzahlungsansprüche beeinflussen. Lassen Sie Ihren konkreten Vertrag deshalb prüfen, bevor Sie handeln.
Was Sie mitnehmen sollten
Prüfen Sie die Anfangsmiete, mögliche Ausnahmen und die Klauseln für spätere Erhöhungen. Eine verständliche Erklärung dieser Punkte lohnt sich vor der Unterschrift.
Wenn Sie gerade einen Vertrag abwägen, schauen wir ihn gern mit Ihnen an. Eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift kann spätere Unsicherheit vermeiden.
Mehr zu den Erwartungen von Vermietern und zu passenden Bewerbungsunterlagen finden Sie in unserem Ratgeber zum Berliner Mietmarkt.